03 RECHTSWIDRIGKEIT DES SCHULAMTES
- Thomas Holberg

- 3. Nov. 2025
- 4 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 5. Nov. 2025

03 RECHTSWIDRIGKEIT DES SCHULAMTES
Aufgrund fehlender Lehrkräfte unterrichtete ich mehrfach an zwei Schulen gleichzeitig. Auch an der S02 übernahm ich die Leitung der Fachbereiche Chemie und Biologie. Und wieder ergab sich der Bedarf, einen neu hergerichteten Fachraum komplett mit Laborgeräten und Chemikalien auszustatten, wofür ich abermals jegliche Arbeit übernahm. Die Anzahl der Inklusionsschüler stieg schließlich auf 30 an, wobei kein einziger Sonderpädagoge in den Klassen im Einsatz war, entgegen den Zusagen und entgegen den Vorschriften. !!!
Speziell jene Personen mit emotional-sozialen Störungen verursachten ein Chaos nach dem anderen. Zu viele von ihnen denken unentwegt darüber nach, welche Bösartigkeit sie verwirklichen können, denn sie verspüren bei ihren Untaten einen ungeheuren Spaß. Außerdem zeigen solche Charaktere aufgrund ihrer Veranlagung keine Einsicht, Regeln beachten zu müssen. Und Dank des Dominoeffektes (negativer Einfluss auf andere Schüler) nahm das Ausmaß an Beleidigungen, an Gewalt, am Missachten von Unterrichtszeiten oder Sonstiges erschreckend zu. Immer mehr Schüler verließen den Unterricht einfach so und der Vandalismus, während sie vermeintlich zu den WCs gegangen sind, sprengte alles, was man eigentlich für möglich hält. Schließlich hing an jeder WC-Tür in jedem Flur (in jeder Etage) ein niederschmetterndes Schild mit folgender Info:
Für immer geschlossen wegen ständigem Vandalismus.
Die neue Regel heißt, gehe zum WC in den Keller (dort wo die Ratten ihr zu Hause haben).
Stelle dir nun vor, was alles passieren muss, damit das Rektorat eine solche Maßnahme ergreift. U. a. wurden Feuerlöscher von den Wänden abgerissen und in die Toiletten gerammt.
Der letzte Auslöser zum Anbringen der Schilder ist die Überflutung einer Etage gewesen, und zwar während der Unterrichtszeit. Dabei kam aus einem WC dermaßen viel Wasser gelaufen, dass es in die Wände der Klassen floss und die elektrische Anlage zerstörte. Was mich ebenfalls betroffen machte, war das Eindringen von Vandalen in meinen Chemieraum, die sich daran ergötzten, diesen zu verwüsten. Einen wahren Schock erlitten die Rektoren, als in das Lehrerzimmer eingebrochen wurde, wo Feuerteufel mit Büchern aus den Regalen ein Art Scheiterhaufen am Boden errichtet und in Brand gesetzt haben… Wer nach der Schuld am Desaster fragt, muss auf unser NRW-Ministerium schauen. Seitdem die „Grünen“ hier an die Macht gekommen sind (ab 2012 mit der SPD, heute mit der CDU) wird für den Schulsektor eine Parteidoktrin gegen jede Vernunft durchgesetzt, und zwar mit Methoden die einem autoritären Regime sehr nahe kommen. Schulische Inklusion ist absolut vernunftwidrig und gegen verbindliche Vorschriften, wenn dafür nicht die nötigen Bedingungen geschaffen werden, was vor allem Sonderräume und das Sonderpersonal betrifft, also Sonderpädagogen und Schulbegleiter. Außerdem braucht es eine Vernetzung mit Ärzten, Psychologen, Psychiatern, mit Heilanstalten... Obendrein hätten unzählige neue Lehrpläne geschrieben werden müssen. Das alles ist nicht passiert. Und so verkehrt sich die vermeintliche Inklusion ins Gegenteil : Inklusionsschüler werden nicht individuell gefördert, sondern links liegen gelassen und die Systemsprenger wüten ohne einen Aufpasser an ihrer Seite nach Belieben rum, zu Lasten aller anderen Schüler und der Lehrkräfte. Am Ende folgt die Exklusion: das Flüchten von drangsalierten Schülern und von heillos überlasteten Lehrern.
Anm. 1
Süddeutsche Zeitung
(Link folgt unten.)
An sich liegt … seit 2009 eine … Kostenschätzung für Inklusion an Schulen vor. Das Berliner Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie hatte sie im Auftrag von Bündnis 90 / Die Grünen im Bundestag erstellt und zwar unter der Maßgabe, dass die Sonderschulen abgeschafft werden. Auffallenderweise taucht diese professionelle Kostenschätzung in der gegenwärtigen Debatte (auch im Internet) nicht (mehr) auf. Sie gilt als schädlich für die Umsetzung des radikalen (!!!) Inklusionsansatzes.
Anm. 2
Inklusive Missverständnisse
Eine Klarstellung in der politischen und ideologischen Spannung wird durch einen Blick in den Text der UN-Vorgabe möglich.
Hier lautet die Grundforderung:
Die Vertragspartner hätten sicherzustellen, dass kein Kind vom
"general education system",
also vom allgemeinen Schulsystem, ausgeschlossen wird.
Diese Zielvorstellung geht primär auf die Tatsache zurück, dass weltweit immer noch etwa 25 Millionen Kinder mit Behinderungen im Primärschulalter überhaupt keine Schule besuchen können...
"Inklusives" Bildungssystem bedeutet demnach, es muss alle Kinder, also auch Kinder mit Behinderungen, in besonderen Einrichtungen einbeziehen.
Die Verabsolutierung des Inklusionsprinzips durch den Bundestag wurde dadurch möglich, dass der englische Terminus
"general education system"
fälschlicherweise mit dem deutschen Begriff der "allgemeinen Schulen"
(im Unterschied zu den Förderschulen)
gleichgesetzt wurde.
"General education system"
entspricht aber eindeutig dem, was wir als "allgemeinbildendes Schulsystem" verstehen,
und zu dem nach deutschem Schulrecht eindeutig auch die
Förderschulen gehören.
Den pädagogischen Sinn und die Verdienste dieser speziellen Schulen oder Klassen pauschal abzustreiten, geht demnach an der Wirklichkeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat 1997 ausdrücklich festgestellt, dass die Sonderschulen keine benachteiligenden Einrichtungen sind.
Es gibt auch genügend Eltern, die deren Wert hoch einschätzen und nicht auf sie verzichten wollen.
Eine solche besondere Gruppierung innerhalb des Schulsystems bedeutet eo ipso keinen sozialen "Ausschluss" schlechthin.
Und:
Niemand kommt auf die Idee, die Paralympics für Behinderte in die üblichen Olympischen Spiele zu inkludieren. Wir haben eigene Heime für bestimmte Menschengruppen wie etwa für alte, für psychisch oder mental beeinträchtigte Menschen. Vor diesem Hintergrund verbietet es sich, institutionelle Gruppierungen schlechthin als exkludierend zu denunzieren . Das Menschenrecht auf Teilhabe wird durch partielle Exklusionen nicht aufgehoben.
Anm. 3
„In der UN-Konvention von Salamanca aus dem Jahr 1994 ist an keiner Stelle die Rede davon, dass Sonderschulen abzuschaffen seien. Im Mittelpunkt der Bemühungen um Integration stehen nicht organisatorische Fragen, sondern die Erfüllung der Bedürfnisse aller Lernenden.“
Anm. 4
Autoritäre Methoden des Parteiapparates
A. Zur radikalen Durchsetzung der Inklusion werden Regeln und Gesetze missachtet, unter anderem das Arbeitsrecht, das unmissverständlich keine krankmachende Beschäftigung duldet.
B. Verzweifelte Lehrkräfte und Schulleiter dürfen nicht öffentlich über das politisch verschuldete Desaster berichten, anderenfalls folgen einschneidende Konsequenzen.
C. Sollten verzweifelte Lehrkräfte und Schulleiter massive Probleme beklagen, dann wird ihnen von den Behörden die Schuld zugeschoben.
D. Verantwortliche Funktionäre verschweigen gegenüber den Medien brisante Entwicklungen und lassen sogar Meldungen von Missständen fälschen. (… Siehe Artikel 17: Machenschaften des Schulministeriums)
E. Sprichst du dich gegen die irreguläre und widersinnige Inklusion aus, dann bist du in den Augen der Ideologen / Apparatschiks ein verdammenswerter Mensch. Dass sie aber ihre Söhne und Töchter auf andere Schulen schicken, gerne auf Privatschulen ohne Inklusion und ohne Flüchtlinge, spielt da keine Rolle.







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